Sprachlerntagebuch

Das Sprachlerntagebuch

Wir wissen, dass der Entwicklung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für die Auseinandersetzung mit „der Welt“ und für die Entfaltung der Bildungschancen gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder eine zentrale Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund müssen wir ebenso wie andere Träger in Berlin gewährleisten, dass in unserer Kindertagesstätte die Förderung jedes Kindes durch ein Sprachdokumentationssystem (Sprachlerntagebuch) begleitet wird. Diese Begleitung wurde im Jahr 2004 entwickelt und im Jahr 2005 erprobt sowie von der Senatsverwaltung in Abstimmung mit den Vereinbarungspartnern verbindlich eingeführt. Es gilt künftig als eine Maßnahme zur Sprachstandsfeststellung nach § 55 Abs. 2 SchulG.

Der erste Teil des Sprachlerntagebuches beinhaltet auch vertrauliche Informationen über das Kind und die Familie. Er sollte getrennt vom zweiten Teil des Sprachlerntagebuch aufbewahrt werden und bei Übergabe an das Kind und die Eltern vor dem Übergang in die Grundschule zur Vervollständigung wieder eingeheftet werden.

Das Sprachlerntagebuch darf hin und wieder mit nach Hause genommen werden. Allerdings sollte es in der Kita nicht zu lange fehlen.

Ab einem Alter von 3 Jahren wird bis zur Einschulung einmal jährlich ein Bildungsinterview sowie eine anschließende Analyse der Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten des Kindes durchgeführt. Der Analyse folgt eine Förderplanung, die beschreibt, wie und wodurch Kinder in der nächsten Zeit besonders angeregt und gefördert werden sollen.

Der Sinn der Lerndokumentation liegt in der Schärfung der Aufmerksamkeit für die Lernentwicklung des einzelnen Kindes im Jahr vor dem Schuleintritt. Es handelt sich nicht um eine Beurteilung der Schulreife. Sie ist auch nicht als Katalog gedacht, der mit den Kindern abgearbeitet werden muss. Es ist auch möglich, schon zu einem früheren Zeitpunkt einige der dort beschriebenen Fähigkeiten des Kindes zu beobachten und festzuhalten.

Damit das Sprachlerntagebuch im Kita-Alltag möglichst kreativ genutzt wird, hat die Senatsverwaltung eine Handreichung für Erzieherinnen und Erzieher entwickelt.


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