Kostenbeteiligung
- Der Betrag, mit dem sich Eltern an den Kosten der Tagesbetreuung beteiligen müssen, hängt von ihrem Einkommen sowie von der Art und dem Umfang der Betreuung ab. Lesen Sie aus den Tabellen des Gesetzes ab, wie hoch Ihre persönliche Kostenbeteiligung sein wird.
- Ab dem 01.01.2007 ist die Betreuung für Ihr Kind im letzten Jahr (12 Monate) vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht kostenfrei. Es ist nur noch der Verpflegungsanteil in Höhe von derzeit 23 Euro monatlich zu zahlen, mit Ausnahme der reinen Halbtagsförderung ohne Mittagessen.
- Die regelmäßige Schulpflicht beginnt im Land Berlin am 1. August (Beginn des Schuljahres) des Jahres, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet. Kinder, die auf Antrag ein Jahr früher eingeschult werden, fallen nicht unter diese Regelung.
- Neu: Die Berücksichtigung aller Geschwister bei der Berechnung der Kostenbeteiligung muss nicht mehr beantragt werden. Die sogenannte „Geschwisterermäßigung“ wird künftig automatisch für alle Kinder gewährt, die Ihrem Wohnortjugendamt bekannt sind (z.B. durch die Betreuung in einer Tages- oder Horteinrichtung) und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es ist jedoch weiterhin ratsam, dem zuständigen Jugendamt alle nicht in einer Tages- oder Horteinrichtung betreuten Kinder unter 18 Jahren zu melden, um die Berücksichtigung der Ermäßigung auch in diesen Fällen sicherzustellen.
Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) Aktuelle Lesefassung mit Wirkung ab 01.01.2007 |
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